Private Krankenversicherung


Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherung gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Verdienst. Die Leistungen sind bei allen GKV gleich und werden in einem Leistungskatalog festgelegt. Es handelt sich dabei um Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen.
der Hauptverdiener kann seine Kinder beitragsfrei über seine Gesetzlichen Krankenversicherung mit versichern. Hier kann auch der gering verdienende Partner mit versichert werden.
Der Privatpatient bestimmt mit dem Vertragsabschluß seine gewünschten Leistungen selbst. Er kann von der Standardversorgung mit Zuzahlungen bis zu Sonderbehandlungen ohne Zuzahlung alles versichern.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den jeweiligen Bedingungen der private Krankenversicherung. Mit dem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Gesundheitliche Risiken werden entweder ausgeschlossen, oder kosten mehr.
Bei gleicher Absicherung können die Versicherungsbeiträge bei jeder private Krankenversicherung unterschiedlich hoch sein. Deshalb sollte vor Vertragsabschluß genau verglichen werden.
Innerhalb der PKV ist bei Einhaltung der Kündigungsfrist bis 55 Jahre ein Wechsel möglich. Vor dem Wechsel sollte beachtet werden, dass der Privatpatient älter geworden ist und damit sein Beitrag auch höher wird.
Der Wechsel von der PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

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